Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur oliv newton GmbH

1. Geltungsbereiche

a) Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen Absprachen und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Agentur oliv newton. Die Leistungsbereiche der Agentur oliv newton sind:

- Herstellung von Onlineprodukten z.B. Webseitenerstellung
- Softwareentwicklung
- Graphikdesign
- Multimedia–, Offline und Online-Dienstleistungen 
- Online–Marketing–Dienstleistungen

Im Einzelnen bedeutet das jeweils z. B.: Konzeption, Analyse, Beratung, Layout, Programmierung, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Hosting, Webseitenpflege und –wartung, Installation, Schulung, Lieferung von Softwareprodukten.

b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftragsgebers sind kein Vertragsbestandteil. 

c) Die Agentur oliv newton erstellt Beratungs-Dienstleistung nur in Bezug auf die Umsetzung der von ihr veranschlagten Leistungen. Darüber hinaus muss für eine weiterreichende Beratung neu veranschlagt werden.

2. Nutzungsrechte

a) Der Kunde der Agentur oliv newton erhält an den Leistungen das einfache, räumlich und bei Werkverträgen zeitlich unbeschränkte Recht, die Leistungen vertragsgemäß unter Berücksichtigung der gesetzlichen Urheberrechte zu nutzen. 

b) Die Agentur oliv newton ist nicht zur Überlassung der Quellcodes der gelieferten Produkte verpflichtet. Eine eventuelle Überlassung des Quellcodes ist angemessen zu vergüten. 

c) Dem Kunden ist der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet. Die Agentur oliv newton kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer eines Zahlungs-Verzuges widerrufen.

d) Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei der Agentur oliv newton. Der Kunde hat prinzipiell kein Recht an der Nutzung der Projektergebnisse. Dies kann nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Agentur oliv newton an Dritte übertragen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

e) Eine andere Nutzung als in Absatz (a) beschrieben ist im Allgemeinen nicht zulässig und bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Agentur oliv newton. Zudem darf der Kunde keine Unterlizenzen erteilen und die Leistungen vervielfältigen, vermieten oder ähnlich verwerten.

f) Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Lieferung von Software dritter Parteien, gleich welcher Art. Soweit zur Nutzung oder Änderung der Internet-Präsenz oder anderer Leistungen oder Ergebnisse aus diesem Vertrag Software notwendig ist, hat diese der Auftraggeber auf eigene Kosten anzuschaffen und zu unterhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

3. Zusammenarbeit

a) Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Parteien ist Voraussetzung für ein produktives Ergebnis. Es wird vereinbart, dass sich beide Parteien unverzüglich unterrichten, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen oder Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.

b) Beide Parteien benennen Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Abwicklung des Vertrages für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkompetent leiten.

c) Die jeweilige Partei hat umgehend zu melden, wenn sich benannte Personen/Ansprechpartner ändern. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretung Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

d) Es wird vereinbart, dass die Ansprechpartner in regelmäßigen Abständen die Fortschritte und Probleme kommunizieren die bei der Auftragsdurchführung entstehen. Dies hat den Zweck auf ungewünschte Entwicklungen zeitnah einwirken zu können.

e) Der Agentur oliv newton ist unverzüglich vom Kunden mitzuteilen, wenn dieser erkennt, dass seine Anforderungen und Angaben fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind.

4. Vertragsabschluss

a) Erst nach schriftlicher Erteilung eines Angebotes der Agentur oliv newton und einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur oliv newton kommt ein Auftrag zustande. Dies kann per Mail, im Briefverkehr oder per Fax erfolgen. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 

b) Sollte ein Kunde vor Projektbeginn aus Gründen welche die Agentur oliv newton nicht zu vertreten hat vom Vertrag zurücktreten, so ersetzt der Kunde den entstandenen Aufwand und Schaden. Dazu wird die Agentur oliv newton eine Statusabrechnung vollziehen.

c) Durch die Bestätigung eines erteilten Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Dienstleistungen zustande. Sämtliche Leistungen erfolgen unter ausdrücklichem Vorbehalt der Eigentums– und Urheberrechte der Agentur oliv newton insbesondere an den erstellten Graphiken, Programmdateien, Anwendungen sowie am Quellcode selbst.

d) Alle allgemeinen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

5. Leistungen

a) Die Agentur oliv newton erstellt im Rahmen dieses Vertrages die zur Durchführung der Produkte notwendigen gestalterischen, inhaltlichen und softwaretechnischen Dienstleistungen.

b) Eine Dokumentation von Web-Dienstleistungen ist kein Bestandteil des Vertrages. 

c) Bei der Wahl der geeigneten Programmiersprache, Entwicklungswerkzeuge und Systemumgebung also der technischen Realisierung der beauftragten Leistungen hat die Agentur oliv newton vollständige Entscheidungsfreiheit.

d) Die Agentur oliv newton darf jederzeit, nach vorheriger Benachrichtigung, die hard– und softwaretechnischen Gegebenheiten des EDV-Systems (z.B. Webserver) ändern, auf dem die Leistungen gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden sollen, mit dem Hintergrund den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten. 

e) Die Agentur oliv newton gewährleistet die Kompatibilität und Funktion erstellter Produkte mit und auf gängigen Hard– und Softwareumgebungen (z.B. aktuelle Internet Browser, Betriebssysteme, Standardhardware). Unterschiede in Bedienung und Erscheinungsbild sind abhängig von der gewählten Hard– und Softwarekonfiguration (z.B. Bildschirmdarstellung, Tastaturlayouts). Daher sind diese vom Kunden nicht als Leistungsmängel bemängelbar. Sollte die Lauffähigkeit oder Darstellung dennoch angepasst werden, ist dies in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln. Ansonsten gilt die Kompatibilitätsgarantie lediglich für den aktuellen Stand der Technik (aktuelle Browserversionen, Betriebssysteme, Hardware).

f) Es bedarf einer gesonderten Vereinbarung für eine Beantragung einer Domain durch die Agentur oliv newton ("Antrag auf Anmeldung einer Domain"). Die Beantragung und Registrierung einer eigenen Domain ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, da die Registrierung allein durch die zuständigen Registrierungsstellen (DENIC, INTERNIC) durchgeführt werden kann;

6. Leistungsänderungen

a) Sämtliche Änderungswünsche des Kunden an einem Pflichtenheft oder sonstigen schriftlichen Leistungsbeschreibung des vertraglich bestimmten Umfangs ist der Agentur oliv newton schriftlich zu äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Agentur oliv newton kann von dem Verfahren nach Abs. (b) bis (e) absehen wenn Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden müssen.

b) Ein Änderungswunsch wird zuerst von der Agentur oliv newton geprüft. Dann werden dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen dargelegt. Diese enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 

c) Sämtliche Änderungen müssen von beiden Parteien bestätigt in Schriftform als Nachtragsvereinbarung beigefügt werden.

d) Die gewünschte Änderung wird auf Auswirkungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen durch die Agentur oliv newton geprüft. Wird durch diese Prüfung klar, dass zu erbringende Leistungen nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Agentur oliv newton dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um unbestimmte Zeit verschoben werden. Ist der Kunde mit der Verschiebung einverstanden, führt die Agentur oliv newton die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 

e) Sollte eine Einigung zwischen Agentur und Kunde nicht zustande kommen oder wird das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund beendet, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz (b) nicht einverstanden ist.

f) Ist eine nach dem Vertrag zu erbringende Leistung in Bezug auf die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar, hat die Agentur oliv newton die Berechtigung entsprechende Änderungen durchzuführen.

g) Termine die von dem Änderungsverfahren betroffen sind, werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Frist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur oliv newton wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

h) Aufwände die durch das Änderungsverlangen entstanden sind hat der Kunde zu tragen. Hierzu zählen Besonders die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Diese Aufwände werden nach den üblichen Tagessätzen zur Vergütung der Agentur oliv newton berechnet.

7. Vergütung und Zahlung

a) Sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter trägt der Kunde gegen Nachweis. Die Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Agentur oliv newton mehr als 50 Km beträgt. Reisezeit wird nicht vergütet. Die Agentur oliv newton kann eine Handling Fee in Höhe von 20% des Auftragswertes erheben für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird.

b) Alle Forderungen/Rechnungen sind, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zahlbar. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug. Der Verzugszins beträgt für Kaufleute 8 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

c) Nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung kann die Agentur oliv newton eine Rechnung stellen. Für Erstellung von Internetseiten ist, falls nicht anders vereinbart die Hälfte der Auftragssumme im Voraus zu leisten. Nach der Endabnahme werden in der Endrechnung der restliche Auftragswert, eventuelle Vergütungen für Zusatzleistungen sowie Abschläge (z.B. Agenturprovisionen) in Rechnung gestellt.

d) Hostinggebühren, Lizenzgebühren sowie im Rahmen von Wartungsverträgen geregelte kontinuierlich zu erbringende Leistungen werden halbjährlich im Voraus abgerechnet. Wird die Zahlung nicht erbracht, erfolgt keine Leistung. Dies kann das abschalten von Serverkontingenten o.Ä. bedeuten.

e) Jegliche genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

f) Besondere Leistungen, welche in diesem Vertrag nicht aufgeführt sind, die im Auftrag des Auftraggebers oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Auftraggebers erbracht werden oder auf einem nicht vertraglich vereinbarten Verhalten oder Forderungen des Auftraggebers beruhen und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, darf die Agentur oliv newton ein angemessenes Entgelt (§315 BGB) berechnen sowie etwaige ihr von Dritten in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellte Kosten dem Auftraggeber belasten.

g) Der entstandene Zeitaufwand ist grundsätzlich die Basis für eine Vergütung der Agentur oliv newton. Maßgeblich für die Vergütung sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur oliv newton. Die Agentur oliv newton ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur oliv newton erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

h) Zahlungsverpflichtungen, denen der Kunde nicht pünktlich nachkommt oder Zahlungen, welche eingestellt wurden, berechtigen die Agentur oliv newton dazu, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann die Agentur oliv newton nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Pflichten des Auftraggebers

a) Die Inhalte der gemäß dieser Vereinbarung zu erstellenden Produkte muss der Auftraggeber, der Agentur oliv newton zur Verfügung stellen. Die Form der Zurverfügungstellung wird von beiden Parteien gesondert geregelt.

b) Eine Bereitstellung von Inhalten muss unter Beachtung der Rechte Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftraggeber stattfinden. Die Agentur oliv newton wird vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigehalten, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzwidrigen oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers gegen die Agentur oliv newton geltend gemacht werden können. Stellt der Auftraggeber selbst Inhalte bereit, zu deren Nutzung und Verbreitung ihn der Eigentümer dieser Inhalte berechtigt hat, wird der Agentur oliv newton gleichfalls das Recht gewährt, diese Inhalte in gleichem Masse wie der Auftraggeber zu verwenden. Er gewährt der Agentur oliv newton ferner das Recht, Einsicht in die vom ihm eingespeisten Inhalte zu nehmen.

c) Hat sich der Kunde verpflichtet, der Agentur oliv newton im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur oliv newton umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur oliv newton die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

d) Vor Inbetriebnahme der vereinbarten Softwareleistungen bzw. vor Veröffentlichung im Internet wird die Agentur oliv newton dem Auftraggeber das vereinbarte Produkt in digitaler Form zur Verfügung stellen (online bei Internet–bezogenen Leistungen, offline bei Software/Multimedia–Leistungen). Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Produkt inhaltlich und auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und schriftlich zur Veröffentlichung oder Inbetriebnahme freizugeben (Endabnahme).

e) Der Auftraggeber verpflichtet sich auf kulturelle oder religiöse Belange der Öffentlichkeit und künftiger Nutzer Rücksicht zu nehmen und insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Die Agentur oliv newton wird von der Verwendung solcher Inhalte Abstand nehmen.

f) Eine Nutzung der nach diesem Vertrag eingesetzten Inhalte unterliegt den geltenden Urheberrechts - und anderen Schutzgesetzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechte nicht zu verletzen und außerdem, jegliche Inhalte, die er über die Agentur oliv newton erhält, nur für den nach diesem Vertrag festgelegten oder nach dessen Zweck erforderlichen Gebrauch zu verwenden, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist.

g) Die Endabnahme darf vom Auftraggeber nicht aufgrund von Leistungsmängeln verzögert werden, die die Funktionalität der von der Agentur oliv newton erbrachten Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen (z.B. kleinere Designfehler, Interpunktionsfehler). Besonders die Veröffentlichung einer gelieferten Website im Internet oder die operative Inbetriebnahme von gelieferter Software oder Multimedia–Produkten gilt als Indiz für die stillschweigende Bestätigung der Endabnahme, die dann innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu erteilen ist. Verstreicht diese Frist ohne schriftliche Bestätigung durch den Kunden, gilt die Endabnahme als erteilt. Auch nach erteilter Endabnahme sind besagte Mängel von der Agentur oliv newton innerhalb einer angemessenen Nachfrist zur bereinigen. 

h) Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses stellt der Kunde eine erforderlichen Zahl eigener Mitarbeiter zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkompetenz verfügen.

i) Jegliche Mitgestaltungshandlungen nimmt der Kunde auf seine eigenen Kosten vor. 

j) Für Tätigkeiten von Dritten, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von der Agentur oliv newton durchgeführt werden, hat der Kunde einzustehen. Kann die Agentur oliv newton aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die Agentur oliv newton dieses gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten.

9. Rücktritt

Nur wenn die Agentur oliv newton eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, kann der Kunde zurücktreten. Dies kann ein Mangel der Kaufsache oder des Werks sein.

10. Termine

a) Eine Zusage von Terminen zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Agentur oliv newton nur durch autorisierte Personen vorgenommen werden.

b) Die Agentur oliv newton hat Leistungsverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind nicht zu vertreten (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.). Diese Umstände berechtigen die Agentur oliv newton, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuzögern. Dies wird dem Kunden als Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt angezeigt.

c) Die Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

11. Schutzrechtsverletzungen

a) Der Kunde wird die Agentur oliv newton unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Die Agentur oliv newton stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

b) Findet ein Fall von Schutzrechtsverletzungen statt, darf die Agentur oliv newton nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass dann keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

12. Abwerbungsverbot

Es wird ein Abwerbeverbot vereinbart, welches beinhaltet, dass der Kunde sich verpflichtet, während der Zusammenarbeit der Parteien und danach für ein Jahr keine Mitarbeiter der Agentur oliv newton abzuwerben versucht oder ohne Zustimmung der Agentur oliv newton anstellt. Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur oliv newton der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

13. Haftung

a) Generell haftet die Agentur oliv newton nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur oliv newton nur bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht) oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Für Fehler von Software oder für Programme und Inhalte die in Diensten, im Internet oder in anderen, von der Agentur oliv newton unabhängigen Netzen vom Auftraggeber oder von Dritten angeboten werden und über die Internet-Präsenz des Auftraggebers zugänglich gemacht werden haftet die Agentur oliv newton nicht. Des Weiteren haftet die Agentur oliv newton nicht für Schäden, die hieraus entstehen, es sei denn, dass diese Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Vereinbarung oder aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens herbeigeführt werden.

c) Hat der Kunde keine notwendige Datensicherung vorgenommen haftet die Agentur oliv newton nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen.

d) Die Erfüllungsgehilfen fallen unter die vorstehenden Festsetzungen der Agentur oliv newton.

e) Für zur Verfügung gestellte Inhalte zeichnet sich allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Die Agentur oliv newton wird vom Auftraggeber von allen Verpflichtungen freigestellt, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggebers gegenüber der Agentur oliv newton geltend machen. Darüber hinaus ist es der Agentur oliv newton gestattet die Nutzung der Inhalte zu verhindern, wenn eine Verletzung der Pflicht des Auftraggebers gemäß vorstehenden Sätzen ersichtlich ist.

14. Geheimhaltung, Presseerklärung, Datenschutz,

a) Mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen und übergebene Unterlagen, dürfen ausschließlich vertragsbezogen verwendet und keinen Dritten zugänglich gemacht werden. Die Ausnahme ist, wenn der Zweck des Vertrages die Zuführung der Inhalte an dritte ist. Ausgenommen sind hierbei immer Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogen wurden.

b) Die Agentur oliv newton weist darauf hin, dass der Auftraggeber bei der Erstellung von Inhalten selbst verantwortlich ist für die Einhaltung der Datenschutzgesetze, insbesondere des Teledienstedatenschutzgesetzes und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Mediendienste–Staatsvertrages. Im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten, werden nach den Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzgesetze behandelt. 

c) Von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, wenn eine Vertragspartei dies verlangt, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

d) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

e) Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

f) Auskünfte, Presseerklärungen etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.

15. Sonstige Bestimmungen

a) Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei ist die Abtretung von Forderungen zulässig. Eine Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Unberührt hiervon bleibt die Regelung des § 354 a HGB.

b) Als Beweismittel zulässig für Datenübertragungen für Verträge und erbrachte Leistungen zwischen den Parteien sind die Computerregister bzw. Dateien und E-Mails, die unter angemessenen Sicherheitsbedingungen in den oliv newton-Systemen jeder Partei aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung der Computerregister bzw. Dateien und E-Mails unter angemessenen Sicherheitsbedingungen wird vermutet, wenn die Dokumente systematisch auf einem dauerhaften und unveränderlichen Träger aufgenommen wurden oder durch eine digitale Signatur des Absenders geschützt ist, die dessen Absendereigenschaft und die Übereinstimmung des Dokumentes mit dem Ursprungsdokument umfasst.

c) Die Agentur oliv newton darf die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Sofern es sich um Webdesign–Produkte handelt, nimmt die Agentur oliv newton ferner für sich das Recht auf Namensnennung (§13 UrhG) auf bzw. in den gelieferten Produkten, z.B. im Impressum, in Anspruch.

d) Die Agentur oliv newton ist berechtigt sich Dritter zu bedienen zur Erbringung der geschuldeten Leistungen und zur Einforderung der vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung. 

e) Soweit über die nach dieser Vereinbarung zu erstellenden Leistungen (z.B. Webseite) Informationen, Kommunikation, Software usw. zur Verfügung gestellt werden und diese Inhalte durch unabhängige Inhalteanbieter oder Dritte über die Website bereitgestellt werden, ist die Agentur oliv newton für solche Inhalte nicht verantwortlich, insbesondere wenn die Bereitstellung der Inhalte über Verweisungen (Links) erfolgt.

f) Nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

g) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

h) Die Agentur oliv newton ist nicht verantwortlich für alle Inhalte, die vom Auftraggeber oder auf dessen Verlangen von Dritten bereitgestellt werden, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit dieser Inhalte.

16. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der Agentur oliv newton (Leipzig)

c) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Die Anwendung der „Convention for the International Sale of Goods“ (CISG) vom 11.04.1980 in seiner jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.