Förderung: „Digitalbonus Bayern“

oliv newton ist autorisierter Dienstleister des Förderprogramms „Digitalbonus Bayern“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ Digitalisierungsprozesse in kleinen Unternehmen nicht nur mit „know-how“, sondern auch finanziell.

Zentral ist die Förderung digitaler Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Digitalisierung klingt kompliziert und ist es auch. Doch wir sind für Sie da!


Fachliche Umsetzung und Finanzierung:

Zur fachlichen Umsetzung des Förderprojekts wurden Agenturen autorisiert, die es vermögen, Theorie und Praxis zu vereinen.
Die Agentur oliv newton hilft und berät im Rahmen des Förderprogramms mit „know-how“ und etablierten Dienstleistungen – die finanzielle Unterstützung kommt vom Staat.
Schlußendlich gilt es, sofort an den richtigen Punkten anzusetzen, alle Mittel und Ressourcen effektiv einzusetzen und nicht am falschen Ende zu sparen.

Die wichtigste Frage: was haben Sie davon?

Die Inanspruchnahme einer Förderung und die Umsetzung einer Maßnahme zur Digitalisierung in Ihrem Unternehmen kann den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens fortführen oder sogar steigern. Die Umsetzung einer Maßnahme kann aber auch schlicht den Erhalt Ihres Unternehmens bedeuten.

Wer ist förderberechtigt?

Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro. Es handelt sich um Betriebe, die gemäß § 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig sind.

Nicht förderfähig sind freie Berufe (auch in einer gewerblichen Rechtsform), nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen (z.B. gGmbh´s und Vereine) sowie Krankenhäuser, MVZ´s´, Sanatorien und dergleichen. (evtl in die FAQ´s)

Was wird gefördert?

„Digitalisierung“ bedeutet hier konkret:

Gefördert wird die Entwicklung, die Einführung oder die Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Soft- und Hardware) sowie die Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen.

Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige IKT-Hard- und Software.

Nicht förderfähig sind eine Reihe von Maßnahmen, die sich vor allem im Bereich der Standard-Dienstleistungen befinden, Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, Geräte- und Ersatzbeschaffung sowie Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt und IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen. (evtl in die FAQ´s)

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Hier werden zwei Förderungsmodelle mit unterschiedlichen Fördervolumina und Zielsetzungen unterschieden:

Digitalbonus STANDARD: hier wird für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst.

Digitalbonus PLUS: hier wird für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt bezuschusst. Grundsätzlich werden die Hälfte förderfähiger Ausgaben erstattet, maximal aber mit 50.000 €

Wie läuft eine Förderung ab – was muss getan werden?

Ansprechpartner für den Digitalbonus ist die Bezirksregierung.

Die Förderung ist durch das zu beratende Unternehmen online zu beantragen unter https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/. An dieser Stelle befinden sich auch nähere Hinweise zum Verfahren.
Der Förderantrag muss heruntergeladen, ausgedruckt und innerhalb von 4 Wochen bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail kann mit dem Projekt auf eigenes Risiko begonnen und es können Verträge abgeschlossen werden.

Verfahren - die einzelnen Schritte der Förderung / Ablauf:

  1. Antragstellung durch den Kunden
  2. Eingangsbestätigung durch die Förderstelle
  3. Prüfung des Antrags durch die Bezirksregierung. Beim Digitalbonus PLUS kann in Grenzfällen ein Expertengremium zur Förderentscheidung hinzugezogen werden.
  4. Förderbescheid: Zuwendungsbescheid per Post mit einer De-Minimis-Bescheinigung
  5. Nach Durchführung der geförderten Maßnahme: Einreichung eines Verwendungsnachweises bei der Bezirksregierung
  6. Auszahlung der Fördergelder nach Prüfung des Verwendungsnachweises