Förderung: „go-digital“ (Modul II – Digitale Markterschließung)

oliv newton ist autorisierter Dienstleister des Förderprogramms „go-digital“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) unterstützt mit dem Förderprogramm „go-digital“ Digitalisierungsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht nur mit „know-how“, sondern auch finanziell.

Digitalisierung klingt kompliziert und ist es auch. Doch wir sind für Sie da!


Fachliche Umsetzung und Finanzierung:

Zur fachlichen Umsetzung des Förderprojekts wurden Agenturen autorisiert, die es vermögen, Theorie und Praxis zu vereinen.
oliv newton hilft und berät im Rahmen des Förderprogramms mit „know-how“ und etablierten Dienstleistungen – die finanzielle Unterstützung kommt vom Staat.

Die wichtigste Frage: was haben Sie davon?

Die Inanspruchnahme einer Förderung und die Umsetzung einer Maßnahme zur Digitalisierung in Ihrem Unternehmen kann den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens fortführen oder sogar steigern. Die Umsetzung einer Maßnahme kann aber auch schlicht den Erhalt Ihres Unternehmens bedeuten.

Aufbau des Fördermoduls

Das Fördermodul ist so aufgebaut, dass die beratende Agentur der „Zuwendungsempfänger“ ist und das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“. Im Zuge der Fördermaßnahme wird der Bedarf ermittelt, die Potentiale analysiert und anschließend ein Realisierungskonzept entwickelt und umgesetzt.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, die ihre Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben, die bei Vertragsabschluss unter 100 Beschäftigte und unter 20 Millionen Vorjahresumsatz haben. Zudem müssen die fraglichen Unternehmen nach der De Minimis – Verordnung förderfähig sein.

Was wird gefördert?

„Digitalisierung“ bedeutet hier konkret:

Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie und der Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Das Ziel ist die Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und die Umsetzung der empfohlenen Leistungen zur „Digitalen Markterschließung“

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Der Förderungszuschuss kann bis zu 16.500 Euro betragen, wobei das begünstigte KMU nur den Eigenanteil trägt.

Zwanzig Beratertage pro Hauptmodul - unser Angebot:

Da pro Hauptmodul und Fördermaßnahme zwanzig Beratertage vorgesehen sind und sich die restlichen Beratertage auf die Nebenmodule verteilen, können wir Ihnen – falls die „Digitale Markterschließung“ (mit mindestens 51% des Förderschwerpunktes) Ihr gewähltes Hauptmodul ist, 20 Berater-Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten anbieten.

Wie läuft eine Förderung ab – was muss getan werden?

Das Beratungsunternehmen erbringt eine individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in dem Fördermodul digitalisierte Markterschließung. Es erfolgt die Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Unternehmens.

Erster Schritt: Erstellung einer Potenzialanalyse und eines groben Realisierungskonzepts

Zweiter Schritt: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Das beratene Unternehmen bestätigt nach Projektabschluss die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die Qualität der Beratung.

Was tun wir als Agentur konkret für Sie?

Wir sind für das Modul 2 - „Digitale Markterschließung“ des Förderprogramms autorisiert. Inhalt des Moduls ist die fundierte Beratung zu den unterschiedlichen Aspekten des professionellen Online-Marketings und die Umsetzung der geeigneten Maßnahmen – das Ziel: neue Märkte und neue Kundengruppen zu erschließen.

Zur Digitalen Markterschließung gehört insbesondere:

die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist,
die Konzeption, Entwicklung und Erstellung einer professionellen und rechtssicheren Internetpräsenz (gegebenenfalls plus Webshop),
die Strategiekonzeption und Nutzung der unterschiedlichen Vertriebswege und -plattformen, der Möglichkeiten des Social Media, des Content-Marketing und des Website-Monitorings,
die Abwicklung nachgeordneter Online-Shop-immanenter Geschäftsprozesse.

Wir beraten nicht nur: wir übernehmen im Verlauf auch die Fördermittel-Antragstellung, die Abrechnung und das Berichtswesen, das bedeutet:

• Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt

• Überprüfung der Förderfähigkeit des zu beratenden Unternehmens

• Antragstellung beim Projektträger

• wettbewerbsneutrale Beratung von der Analyse bis zur Umsetzung

• Dokumentation der Leistungserbringung in einem Verwendungsnachweis, bestehend aus einer Darstellung in Zahlen sowie einem aussagekräftigen und nachvollziehbaren
Sachbericht.